QualifizierungschancengesetzWeiterbildung für Beschäftigte – staatlich gefördert
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht es Unternehmen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzubilden – bei einem Großteil der Kosten springt die Agentur für Arbeit ein. Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger ist FDM GmbH direkt anerkannt.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz ist seit Januar 2019 in Kraft und wurde im Zuge der Digitalisierung und des strukturellen Wandels eingeführt. Es richtet sich an Beschäftigte – nicht nur an Arbeitslose – und ermöglicht Unternehmen, ihre Belegschaft gezielt weiterzuqualifizieren.
Finanziert wird die Förderung über die Agentur für Arbeit (§82 SGB III). Je nach Unternehmensgröße und Beschäftigtengruppe übernimmt der Staat einen erheblichen Teil der Weiterbildungskosten und ggf. auch Lohnkostenzuschüsse während der Maßnahme.
Besonders profitieren können Betriebe, deren Tätigkeitsprofile durch Digitalisierung, KI und Automatisierung einem Wandel unterliegen – und Mitarbeitende, die ihre digitalen Kompetenzen zukunftsfähig ausbauen möchten.
Voraussetzungen auf einen Blick
- Arbeitnehmer ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- Arbeitgeber beantragt die Förderung bei der zuständigen Agentur für Arbeit
- Die Weiterbildung findet bei einem zugelassenen Bildungsträger statt (AZAV-Zertifikat erforderlich)
- Der Kurs ist für die berufliche Entwicklung relevant
- Keine Altersgrenze – auch ältere Beschäftigte sind förderfähig
Gut zu wissen:
FDM GmbH ist AZAV-zertifiziert (GZQ / DAkkS, Zertifikat-Nr. Z-000473-2) und damit offiziell als Träger für QCG-geförderte Maßnahmen anerkannt.
Wie viel Förderung erhalten Arbeitgeber?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße. Kleinstunternehmen können die gesamten Weiterbildungskosten erstattet bekommen.
Erhöhte Förderung möglich: Unternehmen im strukturellen Wandel (z.B. durch Digitalisierung oder KI) sowie Betriebe mit Beschäftigten über 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung können höhere Förderquoten erhalten. Sprechen Sie uns an – wir prüfen gemeinsam, welche Sätze für Sie gelten.
Arbeitgeber & HR-Verantwortliche
Investieren Sie in Ihre Mitarbeitenden – der Staat trägt einen Großteil der Kosten.
Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Unternehmensgröße bis zu 100 % der Weiterbildungskosten Ihrer Mitarbeitenden.
Qualifizieren Sie Ihr Team für die digitale Transformation – und halten Sie Fachkräfte, die den Wandel aktiv mitgestalten.
Wir begleiten Sie durch den Antragsprozess bei der Agentur für Arbeit – von der Beratung bis zur Einreichung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber auch einen Zuschuss zu den Lohnkosten während der Weiterbildung erhalten.
Arbeitnehmer & Angestellte
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an – Weiterbildung ist oft günstiger als gedacht.
Ihr Gehalt läuft während der Weiterbildung weiter – Ihr Arbeitgeber erhält auf Antrag Unterstützung von der Agentur für Arbeit.
Digitale Kompetenzen im Online-Marketing sind stark gefragt – die Weiterbildung öffnet neue Türen im eigenen Unternehmen.
Erwerben Sie ein AZAV-zertifiziertes Abschlusszertifikat, das von Arbeitgebern und der Bundesagentur für Arbeit anerkannt wird.
Sie können Ihren Arbeitgeber aktiv auf die QCG-Förderung ansprechen und den Antrag gemeinsam mit der Personalabteilung stellen.
Der passende Kurs – sofort förderfähig
Unser AZAV-zertifizierter Lehrgang ist für das Qualifizierungschancengesetz anerkannt. Starten Sie jetzt – mit bis zu 100 % staatlicher Förderung.
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So beantragen Sie die QCG-Förderung
Kostenlose Beratung
Wir erklären, ob Ihr Unternehmen und Ihr Mitarbeiter die Voraussetzungen erfüllen – kostenlos und unverbindlich.
Antrag bei der Agentur für Arbeit
Der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Wir stellen alle notwendigen Unterlagen bereit.
Bewilligung & Kursstart
Nach Bewilligung kann die Weiterbildung beginnen. Ein laufender Einstieg ist möglich – kein fixer Starttermin nötig.
Abschluss & Abrechnung
Nach erfolgreichem Abschluss erhält Ihr Mitarbeiter das Zertifikat. Die Fördergelder werden direkt mit der Agentur abgerechnet.
Häufige Fragen zum QCG
Gilt das QCG auch für Mini-Jobber oder Teilzeitkräfte?
Nein – das Qualifizierungschancengesetz gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Jobs) sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Muss der Mitarbeiter der Weiterbildung zustimmen?
Ja – Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich einigen. Der Kurs kann nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Eine gemeinsame Vereinbarung ist Voraussetzung für den Förderantrag.
Kann die Weiterbildung auch in der Freizeit stattfinden?
Das ist möglich, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer das gemeinsam so vereinbaren. Die Förderung ist nicht zwingend an eine Freistellung gebunden.
Wie lange dauert die Bewilligung durch die Agentur für Arbeit?
Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung zwei bis vier Wochen. Wir empfehlen, den Antrag mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Starttermin zu stellen.
Können auch mehrere Mitarbeiter gleichzeitig gefördert werden?
Ja – es gibt keine Begrenzung auf eine Person. Mehrere Mitarbeitende eines Unternehmens können gleichzeitig gefördert werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.
Jetzt Förderung prüfen lassen
Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden die Voraussetzungen für das Qualifizierungschancengesetz erfüllen.